Gut zu Wissen2022-06-30T10:05:53+00:00

GUT ZU WISSEN

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KÜNDIGUNG

Kündigung durch den Arbeitgeber

Auf einmal ist sie da: Die Kündigung des Arbeitgebers. Jetzt stürzen ganze Welten ein. Gestern noch schien der Job sicher zu sein. Ab morgen sehen Sie sich auf der Straße und sind vielleicht auf staatliche Unterstützung angewiesen. Von heute auf morgen fällt das Einkommen in erheblicher Höhe weg.

Viele standen schon vor dieser Situation, manche auch mehrfach. Langjährige Arbeitsverhältnisse bis zur Rente sind nicht mehr die Regel.

In dieser Situation prasseln viele Gedanken auf einen gekündigten Arbeitnehmer ein:
Wovon zahle ich meine Miete?
Oder gar meine Kreditraten für das gerade gekaufte Haus?
Wie ernähre ich meine Familie weiter?
Warum bekomme ich die Kündigung, ich bin doch gerade krank?

Auch wenn es schwer fällt, hilft in dieser Situation vor allem eins: Ruhe bewahren! Es ist wichtig, keine übereilten Entschlüsse zu fassen.

Am wenigsten hilft es, den Arbeitgeber mit Vorwürfen zu überziehen. Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, suchen Sie sich schnellstmöglich professionelle Hilfe. Sie brauchen einen Rechtsanwalt, der sich im Arbeitsrecht auskennt. Sie brauchen einen Rechtsanwalt, der verlässlich und menschlich bleibt. Sie brauchen einen Rechtsanwalt, der Sie unabhängig von anderen Interessen und mit einer gewissen emotionalen Distanz berät. Nur mit kühlem Kopf und den erforderlichen Informationen können Sie in dieser Lage die richtige Entscheidung treffen.

Die Entscheidung, gegen den Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage einzureichen, ist nicht immer leicht. Auch der Faktor Zeit ist entscheidend: Nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, bleiben Ihnen nur drei Wochen Zeit, beim Arbeitsgericht die Klage einzureichen. Reagieren Sie erst danach, sind die Chancen für einen erfolgreichen Kampf gegen die Kündigung verschwindend gering.

Natürlich spielt auch Geld bei dieser Entscheidung eine Rolle: Die Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens sind oft überraschend hoch, schnell kommen vierstellige Summen zusammen. Die Kosten setzen sich zusammen aus den eigenen Rechtsanwaltskosten und den Gerichtskosten. Die eigenen Rechtsanwaltskosten trägt in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das ist gesetzlich geregelt. Hier können Sie sich weiter über die entstehenden Kosten informieren.

Trägt ein Rechtsschutzversicherer diese Kosten, ist die Entscheidung für eine Klage schnell getroffen. Wenn kein Rechtsschutzversicherungsvertrag für Arbeitsrecht besteht, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (Link) zu beantragen. Prozesskostenhilfe ist immer ein Darlehen des Staates, das häufig zurückgezahlt werden muss.

Viele arbeitsgerichtliche Verfahren über eine Kündigung enden mit einer Einigung. In diesem Vergleich, der ohne Gerichtstermin stattfinden kann, einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt, manchmal auf die Zahlung einer Abfindung und auf ein vernünftiges Zeugnis. Zusätzlich können sämtliche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis endgültig geregelt werden. Ist ein solcher Vergleich dann erfüllt worden, gehen Sie und Ihr ehemaliger Arbeitgeber getrennte Wege. Das kann für beide Seiten vorteilhaft sein. Sie sollten wissen, dass Ihr Rechtsanwalt bei einem solchen Vergleich mehr an Gebühren berechnen kann, als würde das Verfahren durch ein Urteil beendet. Auch die Richterin oder der Richter sind an einem Vergleich interessiert. Sie haben weniger Aufwand, weil sie kein Urteil schreiben müssen.

Für Sie kann sich ein Vergleich deshalb wirtschaftlich lohnen, weil Sie eventuell schnell eine Abfindung erhalten und angesichts der derzeitigen Arbeitsmarktlage vielleicht schon ein neues Arbeitsverhältnis in Aussicht haben und mit dem Alten abschließen wollen. Ob der Vergleich sinnvoll ist, sagt Ihnen ihr Rechtsanwalt. Er berät Sie auch darüber, was Sie nach der Kündigung unbedingt beachten müssen, um die notwendige staatliche Unterstützung zu erhalten. Er hilft Ihnen, in dieser Situation das optimale Ergebnis zu finden, damit Sie nicht völlig aus der Bahn geworfen werden!

KÜNDIGUNG

Kündigung durch den Arbeitgeber

Auf einmal ist sie da: Die Kündigung des Arbeitgebers. Jetzt stürzen ganze Welten ein. Gestern noch schien der Job sicher zu sein. Ab morgen sehen Sie sich auf der Straße und sind vielleicht auf staatliche Unterstützung angewiesen. Von heute auf morgen fällt das Einkommen in erheblicher Höhe weg.

Viele standen schon vor dieser Situation, manche auch mehrfach. Langjährige Arbeitsverhältnisse bis zur Rente sind nicht mehr die Regel.

In dieser Situation prasseln viele Gedanken auf einen gekündigten Arbeitnehmer ein:
Wovon zahle ich meine Miete?
Oder gar meine Kreditraten für das gerade gekaufte Haus?
Wie ernähre ich meine Familie weiter?
Warum bekomme ich die Kündigung, ich bin doch gerade krank?

Auch wenn es schwer fällt, hilft in dieser Situation vor allem eins: Ruhe bewahren! Es ist wichtig, keine übereilten Entschlüsse zu fassen.

Am wenigsten hilft es, den Arbeitgeber mit Vorwürfen zu überziehen. Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, suchen Sie sich schnellstmöglich professionelle Hilfe. Sie brauchen einen Rechtsanwalt, der sich im Arbeitsrecht auskennt. Sie brauchen einen Rechtsanwalt, der verlässlich und menschlich bleibt. Sie brauchen einen Rechtsanwalt, der Sie unabhängig von anderen Interessen und mit einer gewissen emotionalen Distanz berät. Nur mit kühlem Kopf und den erforderlichen Informationen können Sie in dieser Lage die richtige Entscheidung treffen.

Die Entscheidung, gegen den Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage einzureichen, ist nicht immer leicht. Auch der Faktor Zeit ist entscheidend: Nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, bleiben Ihnen nur drei Wochen Zeit, beim Arbeitsgericht die Klage einzureichen. Reagieren Sie erst danach, sind die Chancen für einen erfolgreichen Kampf gegen die Kündigung verschwindend gering.

Natürlich spielt auch Geld bei dieser Entscheidung eine Rolle: Die Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens sind oft überraschend hoch, schnell kommen vierstellige Summen zusammen. Die Kosten setzen sich zusammen aus den eigenen Rechtsanwaltskosten und den Gerichtskosten. Die eigenen Rechtsanwaltskosten trägt in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das ist gesetzlich geregelt. Hier können Sie sich weiter über die entstehenden Kosten informieren.

Trägt ein Rechtsschutzversicherer diese Kosten, ist die Entscheidung für eine Klage schnell getroffen. Wenn kein Rechtsschutzversicherungsvertrag für Arbeitsrecht besteht, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (Link) zu beantragen. Prozesskostenhilfe ist immer ein Darlehen des Staates, das häufig zurückgezahlt werden muss.

Viele arbeitsgerichtliche Verfahren über eine Kündigung enden mit einer Einigung. In diesem Vergleich, der ohne Gerichtstermin stattfinden kann, einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt, manchmal auf die Zahlung einer Abfindung und auf ein vernünftiges Zeugnis. Zusätzlich können sämtliche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis endgültig geregelt werden. Ist ein solcher Vergleich dann erfüllt worden, gehen Sie und Ihr ehemaliger Arbeitgeber getrennte Wege. Das kann für beide Seiten vorteilhaft sein. Sie sollten wissen, dass Ihr Rechtsanwalt bei einem solchen Vergleich mehr an Gebühren berechnen kann, als würde das Verfahren durch ein Urteil beendet. Auch die Richterin oder der Richter sind an einem Vergleich interessiert. Sie haben weniger Aufwand, weil sie kein Urteil schreiben müssen.

Für Sie kann sich ein Vergleich deshalb wirtschaftlich lohnen, weil Sie eventuell schnell eine Abfindung erhalten und angesichts der derzeitigen Arbeitsmarktlage vielleicht schon ein neues Arbeitsverhältnis in Aussicht haben und mit dem Alten abschließen wollen. Ob der Vergleich sinnvoll ist, sagt Ihnen ihr Rechtsanwalt. Er berät Sie auch darüber, was Sie nach der Kündigung unbedingt beachten müssen, um die notwendige staatliche Unterstützung zu erhalten. Er hilft Ihnen, in dieser Situation das optimale Ergebnis zu finden, damit Sie nicht völlig aus der Bahn geworfen werden!

KÜNDIGUNG

Kündigung durch den Arbeitgeber

Auf einmal ist sie da: Die Kündigung des Arbeitgebers. Jetzt stürzen ganze Welten ein. Gestern noch schien der Job sicher zu sein. Ab morgen sehen Sie sich auf der Straße und sind vielleicht auf staatliche Unterstützung angewiesen. Von heute auf morgen fällt das Einkommen in erheblicher Höhe weg.

Viele standen schon vor dieser Situation, manche auch mehrfach. Langjährige Arbeitsverhältnisse bis zur Rente sind nicht mehr die Regel.

In dieser Situation prasseln viele Gedanken auf einen gekündigten Arbeitnehmer ein:
Wovon zahle ich meine Miete?
Oder gar meine Kreditraten für das gerade gekaufte Haus?
Wie ernähre ich meine Familie weiter?
Warum bekomme ich die Kündigung, ich bin doch gerade krank?

Auch wenn es schwer fällt, hilft in dieser Situation vor allem eins: Ruhe bewahren! Es ist wichtig, keine übereilten Entschlüsse zu fassen.

Am wenigsten hilft es, den Arbeitgeber mit Vorwürfen zu überziehen. Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, suchen Sie sich schnellstmöglich professionelle Hilfe. Sie brauchen einen Rechtsanwalt, der sich im Arbeitsrecht auskennt. Sie brauchen einen Rechtsanwalt, der verlässlich und menschlich bleibt. Sie brauchen einen Rechtsanwalt, der Sie unabhängig von anderen Interessen und mit einer gewissen emotionalen Distanz berät. Nur mit kühlem Kopf und den erforderlichen Informationen können Sie in dieser Lage die richtige Entscheidung treffen.

Die Entscheidung, gegen den Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage einzureichen, ist nicht immer leicht. Auch der Faktor Zeit ist entscheidend: Nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, bleiben Ihnen nur drei Wochen Zeit, beim Arbeitsgericht die Klage einzureichen. Reagieren Sie erst danach, sind die Chancen für einen erfolgreichen Kampf gegen die Kündigung verschwindend gering.

Natürlich spielt auch Geld bei dieser Entscheidung eine Rolle: Die Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens sind oft überraschend hoch, schnell kommen vierstellige Summen zusammen. Die Kosten setzen sich zusammen aus den eigenen Rechtsanwaltskosten und den Gerichtskosten. Die eigenen Rechtsanwaltskosten trägt in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das ist gesetzlich geregelt. Hier können Sie sich weiter über die entstehenden Kosten informieren.

Trägt ein Rechtsschutzversicherer diese Kosten, ist die Entscheidung für eine Klage schnell getroffen. Wenn kein Rechtsschutzversicherungsvertrag für Arbeitsrecht besteht, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (Link) zu beantragen. Prozesskostenhilfe ist immer ein Darlehen des Staates, das häufig zurückgezahlt werden muss.

Viele arbeitsgerichtliche Verfahren über eine Kündigung enden mit einer Einigung. In diesem Vergleich, der ohne Gerichtstermin stattfinden kann, einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt, manchmal auf die Zahlung einer Abfindung und auf ein vernünftiges Zeugnis. Zusätzlich können sämtliche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis endgültig geregelt werden. Ist ein solcher Vergleich dann erfüllt worden, gehen Sie und Ihr ehemaliger Arbeitgeber getrennte Wege. Das kann für beide Seiten vorteilhaft sein. Sie sollten wissen, dass Ihr Rechtsanwalt bei einem solchen Vergleich mehr an Gebühren berechnen kann, als würde das Verfahren durch ein Urteil beendet. Auch die Richterin oder der Richter sind an einem Vergleich interessiert. Sie haben weniger Aufwand, weil sie kein Urteil schreiben müssen.

Für Sie kann sich ein Vergleich deshalb wirtschaftlich lohnen, weil Sie eventuell schnell eine Abfindung erhalten und angesichts der derzeitigen Arbeitsmarktlage vielleicht schon ein neues Arbeitsverhältnis in Aussicht haben und mit dem Alten abschließen wollen. Ob der Vergleich sinnvoll ist, sagt Ihnen ihr Rechtsanwalt. Er berät Sie auch darüber, was Sie nach der Kündigung unbedingt beachten müssen, um die notwendige staatliche Unterstützung zu erhalten. Er hilft Ihnen, in dieser Situation das optimale Ergebnis zu finden, damit Sie nicht völlig aus der Bahn geworfen werden!

KÜNDIGUNG

Kündigung durch den Arbeitgeber

Auf einmal ist sie da: Die Kündigung des Arbeitgebers. Jetzt stürzen ganze Welten ein. Gestern noch schien der Job sicher zu sein. Ab morgen sehen Sie sich auf der Straße und sind vielleicht auf staatliche Unterstützung angewiesen. Von heute auf morgen fällt das Einkommen in erheblicher Höhe weg.

Viele standen schon vor dieser Situation, manche auch mehrfach. Langjährige Arbeitsverhältnisse bis zur Rente sind nicht mehr die Regel.

In dieser Situation prasseln viele Gedanken auf einen gekündigten Arbeitnehmer ein:
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Auch wenn es schwer fällt, hilft in dieser Situation vor allem eins: Ruhe bewahren! Es ist wichtig, keine übereilten Entschlüsse zu fassen.

Am wenigsten hilft es, den Arbeitgeber mit Vorwürfen zu überziehen. Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, suchen Sie sich schnellstmöglich professionelle Hilfe. Sie brauchen einen Rechtsanwalt, der sich im Arbeitsrecht auskennt. Sie brauchen einen Rechtsanwalt, der verlässlich und menschlich bleibt. Sie brauchen einen Rechtsanwalt, der Sie unabhängig von anderen Interessen und mit einer gewissen emotionalen Distanz berät. Nur mit kühlem Kopf und den erforderlichen Informationen können Sie in dieser Lage die richtige Entscheidung treffen.

Die Entscheidung, gegen den Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage einzureichen, ist nicht immer leicht. Auch der Faktor Zeit ist entscheidend: Nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, bleiben Ihnen nur drei Wochen Zeit, beim Arbeitsgericht die Klage einzureichen. Reagieren Sie erst danach, sind die Chancen für einen erfolgreichen Kampf gegen die Kündigung verschwindend gering.

Natürlich spielt auch Geld bei dieser Entscheidung eine Rolle: Die Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens sind oft überraschend hoch, schnell kommen vierstellige Summen zusammen. Die Kosten setzen sich zusammen aus den eigenen Rechtsanwaltskosten und den Gerichtskosten. Die eigenen Rechtsanwaltskosten trägt in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das ist gesetzlich geregelt. Hier können Sie sich weiter über die entstehenden Kosten informieren.

Trägt ein Rechtsschutzversicherer diese Kosten, ist die Entscheidung für eine Klage schnell getroffen. Wenn kein Rechtsschutzversicherungsvertrag für Arbeitsrecht besteht, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (Link) zu beantragen. Prozesskostenhilfe ist immer ein Darlehen des Staates, das häufig zurückgezahlt werden muss.

Viele arbeitsgerichtliche Verfahren über eine Kündigung enden mit einer Einigung. In diesem Vergleich, der ohne Gerichtstermin stattfinden kann, einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt, manchmal auf die Zahlung einer Abfindung und auf ein vernünftiges Zeugnis. Zusätzlich können sämtliche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis endgültig geregelt werden. Ist ein solcher Vergleich dann erfüllt worden, gehen Sie und Ihr ehemaliger Arbeitgeber getrennte Wege. Das kann für beide Seiten vorteilhaft sein. Sie sollten wissen, dass Ihr Rechtsanwalt bei einem solchen Vergleich mehr an Gebühren berechnen kann, als würde das Verfahren durch ein Urteil beendet. Auch die Richterin oder der Richter sind an einem Vergleich interessiert. Sie haben weniger Aufwand, weil sie kein Urteil schreiben müssen.

Für Sie kann sich ein Vergleich deshalb wirtschaftlich lohnen, weil Sie eventuell schnell eine Abfindung erhalten und angesichts der derzeitigen Arbeitsmarktlage vielleicht schon ein neues Arbeitsverhältnis in Aussicht haben und mit dem Alten abschließen wollen. Ob der Vergleich sinnvoll ist, sagt Ihnen ihr Rechtsanwalt. Er berät Sie auch darüber, was Sie nach der Kündigung unbedingt beachten müssen, um die notwendige staatliche Unterstützung zu erhalten. Er hilft Ihnen, in dieser Situation das optimale Ergebnis zu finden, damit Sie nicht völlig aus der Bahn geworfen werden!

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