NOTAR

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist unabhängig. Er ist neutral. Er berät und betreut die Parteien eines Vertrages ausgewogen. Seine Tätigkeit soll Streit vermeiden. Die errichteten Urkunden haben bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten. Sie sind vollstreckbar wie ein gerichtliches Urteil.

Einige Gesetze ordnen für bestimmte Vorgänge die Beurkundungspflicht an. Diese Beurkundung wird durch den Notar durchgeführt. Eine Beurkundung ist notwendig, wenn ein Grundstück mit oder ohne Bebauung oder eine Eigentumswohnung verkauft wird. Die Gründung von Kapitalgesellschaften, also Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG), wird beim Notar im Rahmen einer Beurkundung durchgeführt. Andere Gesellschaften, die Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG, müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen. Die Anmeldung zum Handelsregister muss in einer bestimmten Form erfolgen. Die Unterschrift des anmeldenden Gesellschafters muss notariell beglaubigt werden.

Wenn Sie ein Testament errichten wollen, kann das beim Notar erfolgen. Der Notar kann das bei ihm beurkundete Testament beim Amtsgericht zur Hinterlegung einreichen. Beim Amtsgericht können auch eigenhändige, privatschriftliche Testamente hinterlegt werden. Wenn Sie Ihr Testament beim Notar beurkunden lassen, berät der Notar Sie dazu, sodass Sie eine passgenaue Lösung zur Umsetzung Ihres letzten Willens erhalten. Die Testamentsgestaltungen sind vielfältig. Sie wollen ein Vermächtnis aussetzen? Auch das Berliner Testament ist immer nicht die richtige Lösung für Ehegatten. Andere Möglichkeiten bietet die Gestaltung im Wege der Vor- und Nacherbfolge. Die notarielle Beurkundung eines Testamentes ist häufig die wirtschaftlich günstigere Variante. Die Kosten im Erbfall sind höher als bei einem Testament, wenn Grundbesitz vorhanden ist. Dann müssen die Erben einen Erbschein zur Berücksichtigung beantragen, der die volle Kosten beim Notar und beim Nachlassgericht auslöst. Die Kostenbegünstigung eines Erbscheins nur für Grundbuchzwecke gibt es nicht mehr.

Eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung ebenfalls beim Notar errichtet werden. Hier gibt es keine Beurkundungspflicht. Es gibt aber vier Argumente, die für eine Beurkundung sprechen: Erstens werden Sie beraten. Zweitens ist durch die Beurkundung Ihre Geschäftsfähigkeit dokumentiert. Drittens kann der Notar eine neue Ausfertigung erstellen, wenn das für den Bevollmächtigten notwendige Exemplar verloren geht oder nicht auffindbar ist. Viertens wird die notariell errichtete Vollmacht im Rechtsverkehr überall anerkannt.

Neben den obigen Beispielen es weitere Tätigkeiten, für die der Notar der richtige Ansprechpartner ist.

NOTAR

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist unabhängig. Er ist neutral. Er berät und betreut die Parteien eines Vertrages ausgewogen. Seine Tätigkeit soll Streit vermeiden. Die errichteten Urkunden haben bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten. Sie sind vollstreckbar wie ein gerichtliches Urteil.

Einige Gesetze ordnen für bestimmte Vorgänge die Beurkundungspflicht an. Diese Beurkundung wird durch den Notar durchgeführt. Eine Beurkundung ist notwendig, wenn ein Grundstück mit oder ohne Bebauung oder eine Eigentumswohnung verkauft wird. Die Gründung von Kapitalgesellschaften, also Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG), wird beim Notar im Rahmen einer Beurkundung durchgeführt. Andere Gesellschaften, die Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG, müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen. Die Anmeldung zum Handelsregister muss in einer bestimmten Form erfolgen. Die Unterschrift des anmeldenden Gesellschafters muss notariell beglaubigt werden.

Wenn Sie ein Testament errichten wollen, kann das beim Notar erfolgen. Der Notar kann das bei ihm beurkundete Testament beim Amtsgericht zur Hinterlegung einreichen. Beim Amtsgericht können auch eigenhändige, privatschriftliche Testamente hinterlegt werden. Wenn Sie Ihr Testament beim Notar beurkunden lassen, berät der Notar Sie dazu, sodass Sie eine passgenaue Lösung zur Umsetzung Ihres letzten Willens erhalten. Die Testamentsgestaltungen sind vielfältig. Sie wollen ein Vermächtnis aussetzen? Auch das Berliner Testament ist immer nicht die richtige Lösung für Ehegatten. Andere Möglichkeiten bietet die Gestaltung im Wege der Vor- und Nacherbfolge. Die notarielle Beurkundung eines Testamentes ist häufig die wirtschaftlich günstigere Variante. Die Kosten im Erbfall sind höher als bei einem Testament, wenn Grundbesitz vorhanden ist. Dann müssen die Erben einen Erbschein zur Berücksichtigung beantragen, der die volle Kosten beim Notar und beim Nachlassgericht auslöst. Die Kostenbegünstigung eines Erbscheins nur für Grundbuchzwecke gibt es nicht mehr.

Eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung ebenfalls beim Notar errichtet werden. Hier gibt es keine Beurkundungspflicht. Es gibt aber vier Argumente, die für eine Beurkundung sprechen: Erstens werden Sie beraten. Zweitens ist durch die Beurkundung Ihre Geschäftsfähigkeit dokumentiert. Drittens kann der Notar eine neue Ausfertigung erstellen, wenn das für den Bevollmächtigten notwendige Exemplar verloren geht oder nicht auffindbar ist. Viertens wird die notariell errichtete Vollmacht im Rechtsverkehr überall anerkannt.

Neben den obigen Beispielen es weitere Tätigkeiten, für die der Notar der richtige Ansprechpartner ist.