Der Kauf einer Immobilie ist eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben. Als erfahrener Notar für Immobilienkauf in Dortmund begleite ich Sie sicher und persönlich durch diesen bedeutenden Prozess.
Beim Hauskauf übernehme ich eine zentrale Rolle: Ich sorge nicht nur für die rechtssichere Gestaltung des Kaufvertrags, sondern schütze gleichermaßen die Interessen von Käufern und Verkäufern.
„Der Notar arbeitet für den Verkäufer.“ – Falsch! Er ist zur Neutralität verpflichtet und wahrt die Interessen beider Seiten.
Notarkosten sind gesetzlich festgelegt – sie sind bei jedem Notar gleich hoch.
Alle Absprachen (z. B. zu Renovierungen oder Inventar) gehören in den Kaufvertrag – sonst sind sie rechtlich nicht bindend.
Neutralität schützt Käufer und Verkäufer gleichermaßen.
Als Notar für Immobilienkauf nehme ich eine neutrale Position ein und bin gesetzlich zur Unparteilichkeit verpflichtet. Meine Hauptaufgaben beim Hauskauf umfassen:
Ich erstelle einen individuell angepassten, rechtssicheren Kaufvertrag, der alle relevanten Aspekte abdeckt und Risiken minimiert.
Ich erkläre beiden Parteien die rechtlichen Folgen des Immobilienkaufs und stelle sicher, dass alle Beteiligten die Vertragsinhalte vollständig verstehen.
Ich begleite Sie nicht nur durch die formalen Aspekte des Immobilienkaufs, sondern berate Sie umfassend zu allen rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb stehen.
Der Ablauf gliedert sich in mehrere klar definierte Schritte, die ich für Sie transparent gestalte:
1.Vorbereitung und Vertragsentwurf
Sobald Käufer und Verkäufer sich grundsätzlich einig sind, beginnt der notarielle Prozess:
2. Beurkundungstermin
Der Termin zur notariellen Beurkundung ist ein zentraler Meilenstein:
3. Nach der Beurkundung
Nach erfolgreicher Beurkundung übernehme ich folgende Schritte:
4.Eigentumsübertragung
Als finaler Schritt erfolgt die Eigentumsübertragung:
Für die Erstellung eines notariellen Kaufvertrags benötige ich folgende Unterlagen:
Je vollständiger die Unterlagen vorliegen, desto reibungsloser kann ich den Kaufvertrag erstellen und den gesamten Prozess abwickeln.
Die Notargebühren beim Immobilienkauf sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie:
Leistung | Grundlage der Berechnung |
---|---|
Beurkundung des Kaufvertrags | Gesetzliche Gebührentabelle nach Kaufpreis |
Eintragung der Auflassungsvormerkung | Ca. 0,5% des Kaufpreises |
Eigentumsumschreibung | Ca. 0,5% des Kaufpreises |
Grundschuldbestellung | Ca. 0,3% der Darlehenssumme |
Für eine individuelle Kosteneinschätzung berate ich Sie gerne persönlich. Der gesamte Prozess vom Erstkontakt bis zur Eigentumsumschreibung dauert in der Regel etwa 8–12 Wochen, wobei die eigentliche Beurkundung nur etwa eine Stunde in Anspruch nimmt. Bei einzelnen Amtsgerichten dauert der Prozeß auch länger. Bitte kündigen Sie einen bestehenden Mietvertrag nicht vor der Beurkundung!
✓ Vor dem Termin:
✓ Beim Notartermin:
✓ Nach dem Termin:
Als erfahrener Notar in Dortmund stehe ich Ihnen mit meinem Team bei allen Fragen rund um den Immobilienkauf zur Seite. Meine langjährige Erfahrung in der notariellen Abwicklung von Immobiliengeschäften im Dortmunder Raum ermöglicht es mir, selbst komplexe Fälle sicher und effizient zu bearbeiten.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin, um Ihren individuellen Ablauf beim Immobilienkauf in Dortmund zu besprechen. Ich nehme mir die Zeit, Ihre spezifische Situation zu verstehen und eine maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln.
In der Praxis beauftragt häufig der Käufer den Notar, da er in der Regel auch die Notarkosten trägt. Gesetzlich vorgeschrieben ist das jedoch nicht – auch der Verkäufer kann den Erstkontakt herstellen. Wichtig ist: Der Notar ist neutral und vertritt keine Partei. Beide Seiten haben jederzeit das Recht, Ergänzungen oder Änderungen am Vertragsentwurf vorzuschlagen.
Nach der notariellen Beurkundung gilt grundsätzlich das, was im Vertrag steht. In der Regel wird der Gewährleistungsausschluss für gebrauchte Immobilien vereinbart – das heißt: Der Käufer trägt das Risiko versteckter Mängel. Nur bei arglistiger Täuschung oder bei ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften besteht ein Anspruch. Eine sorgfältige Prüfung der Immobilie vor Vertragsabschluss ist daher unerlässlich.
Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Finanzierungsklausel oder Rücktrittsbedingung vereinbart wurde. Fehlt eine solche Regelung, bleibt der Vertrag gültig – auch wenn der Käufer keine Finanzierung erhält. Es empfiehlt sich daher, vor der Beurkundung eine verbindliche Finanzierungszusage einzuholen oder entsprechende Klauseln im Vertrag zu vereinbaren.
Bei Immobilien im Nachlass oder mehreren Eigentümern (z. B. Geschwistern) ist besonders auf eine eindeutige Eigentümerstellung und Vertretungsbefugnis zu achten. Ich prüfe im Vorfeld, ob Erbscheine, Vollmachten oder Teilungsvereinbarungen vorliegen und in welcher Form alle Beteiligten mitwirken müssen – um spätere Verzögerungen oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
Der Termin kann verschoben werden, sofern keine Beurkundung erfolgt ist. Findet die Beurkundung endgültig nicht statt, entstehen trotzdem Gebühren, z. B. für die Entwurfsfertigung. Ich bin verpflichtet, diese abzurechnen. Ich empfehle, geplante Termine nur dann zu vereinbaren, wenn alle offenen Punkte geklärt und alle Beteiligten verfügbar sind. Bei Nichterscheinen ohne Absage kann das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien belastet werden – und ein späterer Verkauf scheitern.
Ja, der Hauskauf kann auch durch eine notarielle Vollmacht erfolgen. Wichtig ist: Die Vollmacht muss vorab notariell beurkundet werden. Alternativ ist eine nachträgliche Zustimmung, die Genehmigung, erforderlich. Diese muss vor einem Notar unterschrieben und an den Beurkundungsnotar geschickt werden. Ich berate Sie im Einzelfall zur optimalen Vorgehensweise, damit alle Schritte rechtlich einwandfrei und möglichst günstig vollzogen werden können.
Gerne übernehme ich Ihren Fall auch persönlich vor Gericht und notariell in umliegenden Städten um Dortmund wie: Unna, Witten Gelsenkirchen, Lünen, Bochum, Essen und im gesamten Ruhrgebiet.