Notar Hauskauf: Kompetente Begleitung beim Immobilienkauf in Dortmund

Der Kauf einer Immobilie ist eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben. Als erfahrener Notar für Immobilienkauf in Dortmund begleite ich Sie sicher und persönlich durch diesen bedeutenden Prozess.

Beim Hauskauf übernehme ich eine zentrale Rolle: Ich sorge nicht nur für die rechtssichere Gestaltung des Kaufvertrags, sondern schütze gleichermaßen die Interessen von Käufern und Verkäufern.

Inhalt

Mythos oder Wahrheit?

„Der Notar arbeitet für den Verkäufer.“ – Falsch! Er ist zur Neutralität verpflichtet und wahrt die Interessen beider Seiten.

Wussten Sie das schon?

Notarkosten sind gesetzlich festgelegt – sie sind bei jedem Notar gleich hoch.

Das sollten Sie bedenken

Alle Absprachen (z. B. zu Renovierungen oder Inventar) gehören in den Kaufvertrag – sonst sind sie rechtlich nicht bindend.

Ihre Sicherheit durch den Notar

Neutralität schützt Käufer und Verkäufer gleichermaßen.

Die Rolle des Notars beim Hauskauf

Als Notar für Immobilienkauf nehme ich eine neutrale Position ein und bin gesetzlich zur Unparteilichkeit verpflichtet. Meine Hauptaufgaben beim Hauskauf umfassen:

Rechtssichere Gestaltung des Kaufvertrags

Ich erstelle einen individuell angepassten, rechtssicheren Kaufvertrag, der alle relevanten Aspekte abdeckt und Risiken minimiert.

Aufklärung und Beratung

Ich erkläre beiden Parteien die rechtlichen Folgen des Immobilienkaufs und stelle sicher, dass alle Beteiligten die Vertragsinhalte vollständig verstehen.

  • Beurkundung: Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags macht diesen rechtsgültig und durchsetzbar.
  • Vollzug des Vertrags: Nach der Beurkundung übernehme ich die Abwicklung aller erforderlichen Schritte bis zur vollständigen Eigentumsübertragung.

 

Ich begleite Sie nicht nur durch die formalen Aspekte des Immobilienkaufs, sondern berate Sie umfassend zu allen rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb stehen.

Ablauf des Immobilienkaufs beim Notar

Der Ablauf gliedert sich in mehrere klar definierte Schritte, die ich für Sie transparent gestalte:

1.Vorbereitung und Vertragsentwurf

Sobald Käufer und Verkäufer sich grundsätzlich einig sind, beginnt der notarielle Prozess:

  • Kontaktaufnahme mit meinem Büro in Dortmund.
  • Übermittlung der erforderlichen Grunddaten zur Immobilie, auch Online.
  • Erstellung eines individuellen Kaufvertragsentwurfs.
  • Zusendung des Entwurfs an alle Beteiligten zur Prüfung (in der Regel 2 Wochen vor dem Beurkundungstermin.

 

2. Beurkundungstermin

Der Termin zur notariellen Beurkundung ist ein zentraler Meilenstein:

  • Der Kaufvertrag wird vollständig von mir vorgelesen.
  • Alle Fragen werden geklärt und bei Bedarf Anpassungen vorgenommen.
  • Nach Einverständnis aller Beteiligten erfolgt die Unterschrift.
  • Die rechtliche Bindungswirkung des Kaufvertrags tritt ein.

3. Nach der Beurkundung

Nach erfolgreicher Beurkundung übernehme ich folgende Schritte:

  • Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch zum Schutz des Käufers
  • Anforderung der Lastenfreistellung (falls erforderlich)
  • Einholung aller notwendigen Genehmigungen
  • Beantragung von Grundschuldeintragungen für die Finanzierung
  • Erstellung der Fälligkeitsmitteilung, wenn alle Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung vorliegen.

 

4.Eigentumsübertragung

Als finaler Schritt erfolgt die Eigentumsübertragung:

  • Nach Zahlung des Kaufpreises wird der Eigentumswechsel  (und die Löschung der Vormerkung) vollzogen.
  • Ich beantrage die Umschreibung im Grundbuch.
  • Die Eigentumsübertragung ist mit Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch abgeschlossen.
Welche Unterlagen für den Notar Hauskauf - Frau zieht Aktenordner aus dem Regal

Welche Unterlagen und Informationen braucht der Notar?

Für die Erstellung eines notariellen Kaufvertrags benötige ich folgende Unterlagen:

  • Persönliche Daten: Personalausweis oder Reisepass aller Beteiligten.
  • Immobiliendaten: Amtsgericht, Grundbuchblattnummer oder genaue Anschrift.
  • Bei Wohnungseigentum:  Name und Anschrift des Verwalters, Grundbuchblattnummer.
  • Finanzierungsunterlagen Angaben zur Grundschuldbestellung.
  • Bei bestehenden Belastungen: Informationen zu Grundschulden, Hypotheken, Wohnrechten, Löschungsunterlagen, wenn vorhanden.
  • Bei Briefgrundschulden: Grundschuldbrief.

 

Je vollständiger die Unterlagen vorliegen, desto reibungsloser kann ich den Kaufvertrag erstellen und den gesamten Prozess abwickeln.

Sie wünschen eine Beratung?

Rufen Sie mich an, ich berate Sie gern!

Notarkosten Hauskauf –Kostenübersicht und Zeitrahmen

Die Notargebühren beim Immobilienkauf sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie:

Leistung Grundlage der Berechnung
Beurkundung des Kaufvertrags Gesetzliche Gebührentabelle nach Kaufpreis
Eintragung der Auflassungsvormerkung Ca. 0,5% des Kaufpreises
Eigentumsumschreibung Ca. 0,5% des Kaufpreises
Grundschuldbestellung Ca. 0,3% der Darlehenssumme

Für eine individuelle Kosteneinschätzung berate ich Sie gerne persönlich. Der gesamte Prozess vom Erstkontakt bis zur Eigentumsumschreibung dauert in der Regel etwa 8–12 Wochen, wobei die eigentliche Beurkundung nur etwa eine Stunde in Anspruch nimmt. Bei einzelnen Amtsgerichten dauert der Prozeß auch länger. Bitte kündigen Sie einen bestehenden Mietvertrag nicht vor der Beurkundung!

Checkliste Notartermin Hauskauf

Vor dem Termin:

  • Personalausweis/Reisepass bereithalten
  • Kaufvertragsentwurf sorgfältig prüfen
  • Offene Fragen notieren und stellen
  • Finanzierung sicherstellen
  • Eventuell benötigte Vollmachtenoder Erbscheine organisieren
  • Bei abbezahlten Krediten mit noch eingetragenen Grundschulden Löschungsunterlagen selbst von der Bank anfordern
  • Kann eine der Parteien nicht persönlich anwesend sein?
  • Hat einer der Beteiligten Einschränkungen?

 

Beim Notartermin:

  • Pünktlich erscheinen
  • Alle Beteiligten müssen anwesend sein (Ausnahmen vorher abklären)
  • Ausweis mitbringen
  • Auf Verlesung des Vertrags konzentrieren
  • Fragen direkt stellen!

 

Nach dem Termin:

  • Fälligkeitsmitteilung abwarten
  • Kaufpreis fristgerecht überweisen
  • Schlüsselübergabe vereinbaren
  • Versicherungen ummelden
  • Grunderwerbsteuer beachten
Marius Hebebrand s/w Portrait - Notar in Dortmund und Anwalt für Arbeitsrecht in Dortmund

Expertenberatung durch Notar Hebebrand in Dortmund

Als erfahrener Notar in Dortmund stehe ich Ihnen mit meinem Team bei allen Fragen rund um den Immobilienkauf zur Seite. Meine langjährige Erfahrung in der notariellen Abwicklung von Immobiliengeschäften im Dortmunder Raum ermöglicht es mir, selbst komplexe Fälle sicher und effizient zu bearbeiten.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin, um Ihren individuellen Ablauf beim Immobilienkauf in Dortmund zu besprechen. Ich nehme mir die Zeit, Ihre spezifische Situation zu verstehen und eine maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln.

Notar Hauskauf - FAQ

In der Praxis beauftragt häufig der Käufer den Notar, da er in der Regel auch die Notarkosten trägt. Gesetzlich vorgeschrieben ist das jedoch nicht – auch der Verkäufer kann den Erstkontakt herstellen. Wichtig ist: Der Notar ist neutral und vertritt keine Partei. Beide Seiten haben jederzeit das Recht, Ergänzungen oder Änderungen am Vertragsentwurf vorzuschlagen.

Nach der notariellen Beurkundung gilt grundsätzlich das, was im Vertrag steht. In der Regel wird der Gewährleistungsausschluss für gebrauchte Immobilien vereinbart – das heißt: Der Käufer trägt das Risiko versteckter Mängel. Nur bei arglistiger Täuschung oder bei ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften besteht ein Anspruch. Eine sorgfältige Prüfung der Immobilie vor Vertragsabschluss ist daher unerlässlich.

Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Finanzierungsklausel oder Rücktrittsbedingung vereinbart wurde. Fehlt eine solche Regelung, bleibt der Vertrag gültig – auch wenn der Käufer keine Finanzierung erhält. Es empfiehlt sich daher, vor der Beurkundung eine verbindliche Finanzierungszusage einzuholen oder entsprechende Klauseln im Vertrag zu vereinbaren.

Bei  Immobilien im Nachlass oder mehreren Eigentümern (z. B. Geschwistern) ist besonders auf eine eindeutige Eigentümerstellung und Vertretungsbefugnis zu achten. Ich prüfe im Vorfeld, ob Erbscheine, Vollmachten oder Teilungsvereinbarungen vorliegen und in welcher Form alle Beteiligten mitwirken müssen – um spätere Verzögerungen oder rechtliche Probleme zu vermeiden.

Der Termin kann verschoben werden, sofern keine Beurkundung erfolgt ist. Findet die Beurkundung endgültig nicht statt, entstehen  trotzdem Gebühren, z. B. für die Entwurfsfertigung. Ich bin verpflichtet, diese abzurechnen. Ich empfehle, geplante Termine nur dann zu vereinbaren, wenn alle offenen Punkte geklärt und alle Beteiligten verfügbar sind. Bei Nichterscheinen ohne Absage kann das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien belastet werden – und ein späterer Verkauf scheitern.

Ja, der Hauskauf kann auch durch eine notarielle Vollmacht erfolgen. Wichtig ist: Die Vollmacht muss  vorab notariell beurkundet werden. Alternativ ist eine nachträgliche Zustimmung, die Genehmigung, erforderlich. Diese muss vor einem Notar unterschrieben und an den Beurkundungsnotar geschickt werden. Ich berate Sie im Einzelfall zur optimalen Vorgehensweise, damit alle Schritte rechtlich einwandfrei und möglichst günstig vollzogen werden können.