Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht? – Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Erklärung, mit der Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die in Ihrem Namen wichtige Entscheidungen treffen darf, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Dies betrifft finanzielle, rechtliche oder gesundheitliche Angelegenheiten. Ohne eine solche Vollmacht müssten Gerichte im Ernstfall eine Betreuung anordnen – mit einer Vorsorgevollmacht behalten Sie selbst die Kontrolle über Ihre Angelegenheiten.

Als Notar sorge ich dafür, dass Ihre Vorsorgevollmacht garantiert rechtssicher erstellt wird und im Ernstfall von offiziellen Stellen problemlos anerkannt wird.

Inhalt

Erkennen Sie Ihr Anliegen wieder?

Ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen – das Leben kann sich unerwartet ändern. Wer in solchen Momenten nicht mehr selbst entscheiden kann, braucht eine Vertrauensperson, die für ihn handelt. Doch ohne eine Vorsorgevollmacht dürfen selbst Ehepartner oder enge Verwandte keine rechtlichen Entscheidungen für Sie treffen.

Banken, Behörden und Ärzte fordern eine offizielle Vollmacht. Liegt diese nicht vor, bestimmt das Gericht einen Betreuer – oft eine fremde Person. Möchten Sie das vermeiden und sicherstellen, dass eine vertraute Person in Ihrem Sinne handelt? Dann sind Sie hier genau richtig.

Mythos oder Wahrheit?

„Ehepartner dürfen automatisch Entscheidungen treffen.“ – Falsch! Ohne Vorsorgevollmacht darf selbst der Ehepartner keine rechtlichen oder finanziellen Entscheidungen für Sie treffen.

Wussten Sie schon?

Eine notarielle Vorsorgevollmacht wird von Banken, Behörden und Ärzten deutschlandweit anerkannt – ohne zusätzliche Nachweise oder Streitigkeiten.

Das sollten Sie bedenken

Ohne Vorsorgevollmacht kann das Gericht eine fremde Person als Betreuer bestimmen. Möchten Sie das Risiko eingehen?

Ihr Vorteil mit Notar

Als Notar stellen wir sicher, dass Ihre Vorsorgevollmacht rechtssicher, lückenlos und fälschungssicher ist. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Warum ist eine Vorsorgevollmacht unverzichtbar? - Bild: Dokument mit Füllfederhalter

Warum ist eine Vorsorgevollmacht unverzichtbar?

Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie selbst fest, wer Sie im Ernstfall in welchem Umfang vertreten darf. Ihre Vertrauensperson kann für Sie handeln, ohne dass ein Gericht eingreifen oder die Erklärungen eines Betreuers genehmigen muss. Das gibt Sicherheit und vermeidet Streitigkeiten in der Familie. Besonders wichtig ist eine Vollmacht bei finanziellen Angelegenheiten, Gesundheitsfragen und Behördengängen.

Warum zum Notar?

Eine selbst verfasste Vorsorgevollmacht kann unwirksam sein oder nicht ausreichen. Banken oder Ämter akzeptieren privatschriftliche Vollmachten oft nicht. Als Notar stelle ich sicher, dass die Vollmacht rechtlich einwandfrei formuliert ist und keine Lücken enthält. Außerdem bestätige ich die Echtheit der Unterschrift, sodass die Vollmacht überall anerkannt wird.

Marius Hebebrand Vorsorgevollmacht
Was bewirkt die Vorsorgevollmacht bei Arbeitsausfall? - Foto: Handy auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Closeup

Vorsorgevollmacht geregelt – und was passiert beruflich bei Ausfall?

Fällt jemand durch Krankheit oder Unfall plötzlich länger aus, ist nicht nur das private Umfeld betroffen – auch im Berufsleben stellt sich die Frage: Was passiert arbeitsrechtlich bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

Welche Regelungen gelten für Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz oder Vertretung? Wer gut vorgesorgt hat, sollte auch diese Aspekte im Blick behalten. Als Anwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen auch bei allen arbeitsrechtlichen Fragen gerne zur Verfügung.

Marius Hebebrand s/w Portrait - Notar in Dortmund und Anwalt für Arbeitsrecht in Dortmund

Ich bin Marius Hebebrand – Ihr Notar in Dortmund

Als erfahrener Notar sorge ich dafür, dass Ihre Vorsorgevollmacht rechtssicher und umfassend ist. In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihre individuellen Wünsche und formulieren eine Vollmacht, die genau zu Ihrer Lebenssituation passt. Damit Sie für die Zukunft bestens aufgestellt sind.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – wo liegt der Unterschied?

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer Vertrauensperson, Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen. Eine Patientenverfügung hingegen legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn das Lebensende oder eine ähnlich gravierende Situation eintritt. Beide Dokumente ergänzen sich ideal und sollten gemeinsam erstellt werden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen in jeder Situation gewahrt bleiben.

Sie wünschen eine Vorsorgevollmacht?

Rufen Sie mich an, ich berate Sie gern!

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Vorsorgevollmacht - FAQ

Jeder Volljährige kann unerwartet in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbst entscheiden kann. Eine Vorsorgevollmacht ist daher in jedem Alter sinnvoll, besonders aber, wenn man Verantwortung für Familie oder Unternehmen trägt.

Ja, solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit anpassen oder widerrufen. Eine notarielle Vollmacht erfordert dann eine entsprechende neue Beurkundung. Der Widerruf einer Vollmacht muss nicht beurkundet werden. Er muss dem Bevollmächtigten nur zugehen.

Nicht immer. Manche Institutionen verlangen eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung. Eine Vorsorgevollmacht vom Notar wird deutschlandweit akzeptiert und bietet höchste Rechtssicherheit.

Ohne Vorsorgevollmacht bestimmt das Betreuungsgericht eine Person, die Ihre Angelegenheiten regelt. Das kann eine fremde Person sein. Eine eigene Vollmacht verhindert dies und stellt sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Eine Registrierung ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ermöglicht es Ärzten, Gerichten und Notaren, Ihren Bevollmächtigten im Notfall schnell zu finden.

Eine notarielle Vorsorgevollmacht bietet Rechtssicherheit. Als Notar stelle ich sicher, dass die Vollmacht juristisch einwandfrei formuliert ist und Ihren Willen klar widerspiegelt. Zudem prüfe ich Ihre Geschäftsfähigkeit, was spätere Anfechtungen verhindert. Besonders bei umfangreichen Regelungen – etwa für Immobiliengeschäfte oder Bankvollmachten – empfehlen wir eine notarielle Beurkundung, da sie von vielen Stellen bevorzugt oder sogar vom Gesetz gefordert wird.