Erbschaft & Testament Notar Hebebrand

Eine Erbschaft wirft viele Fragen auf: Wie setze ich ein rechtssicheres Testament auf? Steht mir ein Pflichtteil zu? Wie vermeide ich Streit unter den Erben? Als erfahrener Notar in Dortmund begleite ich Sie durch alle erbrechtlichen Angelegenheiten – von der vorausschauenden Nachlassplanung bis zur Lösung komplexer Erbauseinandersetzungen.

Inhalt

Mythos oder Wahrheit?

„Kinder erben automatisch alles.“ – Mythos: Ohne klare Regelung greift die gesetzliche Erbfolge – oft anders als gewünscht.

Wussten Sie das schon?

Ein notarielles Testament ersetzt den Erbschein – das spart Zeit und mehrere hundert Euro Kosten.

Das sollten Sie bedenken

Vermögen im Ausland oder Immobilien erhöhen den Gestaltungsbedarf erheblich.

Ihre Sicherheit durch den Notar

Beurkundung mit höchster Formwirksamkeit – schützt vor späteren Anfechtungen.

Testament schreiben – Closeup Stift in der Hand, schreibt

Testament schreiben – Ihren letzten Willen rechtssicher gestalten

Ein gut formuliertes Testament schützt Ihre Angehörigen vor Unsicherheiten und verhindert kostspielige Auseinandersetzungen. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung von Testamenten aller Art – ob privat oder für Unternehmensinhaber.

Meine Leistungen bei der Testamentserstellung

Ich analysiere Ihre individuelle Familien- und Vermögenssituation und entwickle eine maßgeschneiderte Nachfolgeregelung. Dabei berücksichtige ich gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche und steuerliche Aspekte. Sie erhalten ein rechtssicheres Dokument, das Ihren Willen klar zum Ausdruck bringt.

Neben dem klassischen Testament berate ich Sie auch zu Erbverträgen, gemeinschaftlichen Testamenten und Vermächtnissen. Ich empfehle grundsätzlich die notarielle Beurkundung, da sie Rechtssicherheit bietet und die sichere Verwahrung beim Amtsgericht gewährleistet.

Handschriftliches Testament: Darauf müssen Sie achten

Ein handschriftliches Testament (auch eigenhändiges oder privatschriftliches Testament) kann ohne Notar erstellt werden, birgt jedoch erhebliche Risiken. Um wirksam zu sein, muss das Testament vollständig von Hand geschrieben, mit Datum, Ort und vollständiger Unterschrift versehen sein. Nachträgliche Änderungen sind nur gültig, wenn sie ebenfalls handschriftlich erfolgen und unterschrieben werden.

In der Praxis scheitern viele eigenhändige Testamente an Formfehlern, unklaren Formulierungen oder übersehenen rechtlichen Folgen. Dies führt häufig zu Streitigkeiten unter den Erben und teuren Gerichtsverfahren. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Immobilienbesitz oder mehreren Erben empfehle ich dringend die notarielle Beurkundung. So stellen Sie sicher, dass Ihr Testament rechtssicher ist, Ihre Wünsche klar formuliert sind und spätere Anfechtungen vermieden werden.

Bereits zu Lebzeiten vorausschauend planen? Eine vorweggenommene Erbfolge kann helfen, Ihr Vermögen optimal zu übertragen und Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Vermögensnachfolge frühzeitig gestalten können.

Pflichtteil Erbe – Ihre Ansprüche durchsetzen

Auch wenn Sie im Testament nicht bedacht wurden, steht Ihnen als naher Angehöriger möglicherweise ein Pflichtteil zu. Dieser gesetzliche Mindestanspruch beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Wann haben Sie Pflichtteilsanspruch?

Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Ehepartner sowie unter bestimmten Umständen Eltern oder Enkel des Verstorbenen. Als Notar berate ich Sie zur Nachlassgestaltung, prüfe die Voraussetzungen von Pflichtteilsansprüchen im Rahmen der Erstellung von Nachlassverzeichnissen und beurkunde Pflichtteilsverzichtserklärungen.

Pflichtteilsregelungen notariell gestalten

Als Notar kann ich Sie zu Möglichkeiten der Nachlassregelung beraten, einschließlich der Gestaltung von Pflichtteilsverzichten oder Schenkungen zu Lebzeiten, sowie die rechtssichere Beurkundung der entsprechenden Vereinbarungen übernehmen.

Testamentsanfechtung: Wenn der letzte Wille angezweifelt wird

Ein Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden – etwa bei Formfehlern, fehlender Testierfähigkeit, Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten oder arglistiger Täuschung. Die Testamentsanfechtung ist ein komplexes Verfahren mit strengen Fristen.

Testamentsanfechtung vermeiden: Vorsorge durch notarielle Gestaltung

Die Anfechtung eines Testaments ist ein komplexes Verfahren, das oft durch Formfehler, Zweifel an der Testierfähigkeit oder andere Anfechtungsgründe ausgelöst wird. Als Notar berate ich Sie umfassend bei der Errichtung Ihres Testaments, um solche Risiken von Anfang an zu minimieren.

Dabei achte ich besonders auf die Einhaltung sämtlicher Formvorschriften und unterstütze Sie bei der Dokumentation Ihrer Willensbildung, um die spätere Wirksamkeit Ihres letzten Willens bestmöglich zu sichern. Auch bei gesundheitlichen Bedenken empfehle ich eine kurzfristige fachärztliche Bestätigung der Testierfähigkeit, um eventuelle Zweifel auszuräumen.

Die rechtliche Prüfung im Fall einer Anfechtung sowie deren Durchsetzung liegen nicht im Aufgabenbereich des Notars, sondern sind Angelegenheiten, die durch erfahrene Rechtsanwälte und Gerichte behandelt werden.

Erbe ausschlagen Notar Hebebrand Dortmund; Bild: zwei Frauen sitzen am Küchentisch und studieren Unterlagen, skeptischer Blick

Erbe ausschlagen – Wenn das Erbe zur Belastung wird

Eine Erbschaft umfasst nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden. Die Erbausschlagung ist ein Weg, um nicht für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen persönlich haften zu müssen.

Erbe ausschlagen – Wann ist das sinnvoll?

Wenn der Nachlass überschuldet ist oder mit erheblichen Verpflichtungen verbunden ist, sollten Sie eine Ausschlagung in Betracht ziehen. Aus steuerlichen Gründen ist eine Ausschlagung ebenfalls denkbar. Die Entscheidungsfrist beträgt lediglich sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls – danach gilt die Erbschaft automatisch als angenommen.

Erbausschlagung – rechtssicher und fristgerecht

Ich berate Sie über die rechtlichen Folgen einer Erbausschlagung und beglaubige Ihre Unterschrift unter Ihrer Ausschlagungserklärung. Dabei stelle ich sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt und die strengen Fristen gewahrt werden. Nach der Beglaubigung reiche ich die Erklärung beim zuständigen Nachlassgericht ein.

Wichtig: Die Ausschlagung muss für den gesamten Erbteil erfolgen – ein Teilausschlag ist nicht möglich. Bei Erbengemeinschaften gilt: Jeder Miterbe muss seine Ausschlagung einzeln erklären.

Kosten für Erbausschlagung

Die Kosten für eine Erbausschlagung richten sich nach dem Nachlasswert und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Bei einem Nachlasswert von bis zu 5.000 Euro liegen die Gebühren bei etwa 30 Euro beim Nachlassgericht bzw. bei etwa 50 Euro bei notarieller Beglaubigung, abhängig vom Aufwand und der Anzahl der Erklärenden. Die notarielle Beglaubigung bietet den Vorteil, dass Sie zeitnah einen Termin erhalten und ich alle weiteren Schritte für Sie übernehme.

Sie wünschen eine Beratung?

Rufen Sie mich an, ich berate Sie gern!

Erbauseinandersetzung & Erbstreit: Konflikte professionell lösen

Erbstreitigkeiten belastet Familien emotional und finanziell. Als erfahrener Notar vermittle ich zwischen den Beteiligten und setzen Ihre berechtigten Interessen durch.

Typische Konfliktfelder

Eine Erbengemeinschaft muss sich über die Aufteilung des Nachlasses einigen – oft mit unterschiedlichen Vorstellungen über Immobilienbewertungen, Unternehmensanteile oder persönliche Gegenstände. Hinzu kommen Fragen zur Testamentsvollstreckung, zu Pflichtteilsansprüchen oder zur Wirksamkeit von Schenkungen.

Erbauseinandersetzung Immobilie

Eine Erbauseinandersetzung bei einer Immobilie bedeutet die Aufteilung des Immobilienanteils unter den Erben, oft durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag. Dabei wird zunächst der Wert der Immobilie ermittelt, um eine gerechte Verteilung zu ermöglichen. Wenn sich die Erben einig sind, können sie die Immobilie entweder gemeinschaftlich verwalten, verkaufen oder ein Erbe kann den Anteil der anderen abkaufen.

Ist keine Einigung möglich, kann eine eingereicht werden. Bei Immobilien muss der Erbauseinandersetzungsvertrag notariell beurkundet werden, damit er rechtsgültig ist. Dies stellt sicher, dass sowohl die rechtlichen als auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden.

 

Testamentsvollstreckung: Professionelle Nachlassabwicklung

Als Testamentsvollstrecker setze ich den letzten Willen des Erblassers um und entlaste die Erben von administrativen Aufgaben. Die Testamentsvollstreckung gewährleistet eine neutrale, rechtssichere Abwicklung des Nachlasses.

Nachlass regeln – Aufgaben eines Testamentsvollstreckers

Ich ermittele den Nachlass, begleiche Verbindlichkeiten, verwalte das Vermögen und verteile es gemäß den testamentarischen Vorgaben. Bei Dauervollstreckung übernehme ich auch die längerfristige Verwaltung von Vermögen, etwa für minderjährige Erben.

Warum professionelle Testamentsvollstreckung?

In konfliktträchtigen Erbfällen oder bei komplexen Vermögensverhältnissen schafft ein neutraler Testamentsvollstrecker Klarheit und verhindert Streit. Ich handele unabhängig, transparent und ausschließlich im Interesse der ordnungsgemäßen Nachlassabwicklung.

Unternehmensnachfolge Erbrecht: Ihren Betrieb zukunftssicher übergeben

Die Nachfolge in Familienunternehmen erfordert besondere erbrechtliche Gestaltungen. Ich sorge dafür, dass Ihr Lebenswerk in die richtigen Hände übergeht – ohne Zerschlagung oder Lähmung durch Erbengemeinschaften.

Individuelle Nachfolgelösungen

Ob Übergabe zu Lebzeiten, Vermächtnis einzelner Unternehmensanteile oder Absicherung weichender Erben – ich entwickele Lösungen, die Ihren Betrieb schützen und zugleich Ihre Familie fair behandeln. Dabei koordiniere ich erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Aspekte.

Pflichtteilsoptimierung und Absicherung

Weichende Erben haben Pflichtteilsansprüche, die die Liquidität Ihres Unternehmens gefährden können. Ich gestalte Regelungen, die alle Beteiligten angemessen berücksichtigen und gleichzeitig den Fortbestand Ihres Betriebs sichern.

Unternehmensnachfolge klären – Notar Hebebrand; Bild: diffus zwei Personen am Tisch mit Unterlagen
Marius Hebebrand s/w Portrait - Notar in Dortmund und Anwalt für Arbeitsrecht in Dortmund

Lassen Sie sich jetzt zu Erbschaftsangelegenheiten beraten

Erbrecht ist Vertrauenssache. Mit langjähriger Erfahrung und persönlicher Betreuung stehe ich Ihnen bei allen erbrechtlichen Fragen zur Seite – verständlich, lösungsorientiert und mit Blick auf Ihre individuelle Situation.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin.

Notar Testament – FAQ

Der Pflichtteil kann nur in seltenen Ausnahmefällen entzogen werden, etwa bei schweren Straftaten gegen den Erblasser oder dessen Familie. Ein freiwilliger Pflichtteilsverzicht ist durch notariellen Vertrag möglich.

Nein, Sie können ein Erbe innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis beim Nachlassgericht ausschlagen. Dies ist besonders wichtig, wenn der Nachlass überschuldet ist.

Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen oder durch ein Neues ersetzen. Bei gemeinschaftlichen Testamenten oder Erbverträgen gelten besondere Regeln. Ich erläutere Ihnen die Möglichkeiten und formalen Anforderungen.

Die Dauer hängt von der Komplexität des Nachlasses ab. Ein einfacher Fall kann innerhalb weniger Monate abgewickelt werden, komplexe Erbauseinandersetzungen mit Immobilien oder Unternehmensanteilen können länger dauern.

Die Bearbeitungszeit beim Nachlassgericht kann je nach Auslastung und Komplexität des Erbfalls stark variieren. In der Regel erhalten die Erben innerhalb von zwei bis sechs Wochen nach dem Todesfall Post vom Nachlassgericht – oft in Form des sogenannten Eröffnungsprotokolls. In manchen Fällen kann es aber auch ein bis drei Monate dauern, bis das Gericht sich meldet, vor allem wenn viele Beteiligte zu ermitteln sind oder mehrere Testamente vorliegen. Bei komplizierten Verfahren oder hoher Arbeitsbelastung kann die Wartezeit entsprechend länger sein.

Wenn Sie ein Erbe ausschlagen, gelten Sie rechtlich als „vorverstorben“: Der nächste gesetzliche Erbe oder ein im Testament benannter Ersatzerbe rückt an Ihre Stelle. Gibt es keinen Ersatzerben, erhalten die übrigen Miterben den Anteil entsprechend ihrer Quote (Anwachsung). Bei Kindern tritt, sofern vorhanden, deren Nachkommenschaft (also Ihre Enkel) an Ihre Stelle. Durch die Ausschlagung können sich die Erbquoten der übrigen Erben verändern – sie erben entsprechend mehr oder ein Nachrücker wird Erbe.

Ein handschriftliches Testament ist ungültig, wenn es nicht den gesetzlichen Formvorschriften entspricht. Es muss vollständig eigenhändig geschrieben, mit Datum, Ort und Unterschrift versehen sein. Fehlen diese Elemente oder ist das Testament maschinengeschrieben oder digital erstellt, ist es formunwirksam und damit rechtlich nicht gültig. Ebenfalls ungültig wird es, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung nicht testierfähig war, also unter einer krankhaften Störung des Geisteszustandes oder Bewusstseinsstörung litt.

 

Weitere Gründe für die Ungültigkeit sind fehlender Testierwille (wenn unklar bleibt, dass der Verfasser ein Testament errichten wollte), widersprüchliche oder unklare Formulierungen, oder wenn die „Unterschrift“ nicht das Testament räumlich abschließt, sondern noch Erbeinsetzungen darunter folgend genannt werden. Formfehler führen dazu, dass das Testament insgesamt als nicht existent gilt und damit die gesetzliche Erbfolge greift.

Der Pflichtteilsanspruch bemisst sich so:

  • Zuerst wird der Wert des gesamten Nachlasses ermittelt, dabei werden alle Vermögenswerte zusammengezählt und Verbindlichkeiten abgezogen.

  • Der gesetzliche Erbteil basiert auf den im Gesetz festgelegten Erbquoten, abhängig von Verwandtschaftsgrad und ggf. ehelichem Güterstand.

  • Der Pflichtteil beträgt exakt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Würde ein Kind nach gesetzlicher Erbfolge die Hälfte des Nachlasses erben, erhält es im Pflichtfall ein Viertel.

  • Sind Ehegatte und Kinder vorhanden, variiert die Pflichtteilsquote entsprechend; Details ergeben sich aus dem Güterstand (etwa Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung) und der Zahl der Kinder.

Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall erfolgt sind, werden dem Nachlasswert hinzugerechnet (Pflichtteilsergänzungsanspruch).

Kurzformel:
Pflichtteil = ½ x (gesetzlicher Erbteil)
Pflichtteilsberechtigt sind i.d.R. Ehepartner, Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen Eltern oder Enkel des Erblassers.