Die Gründung eines Unternehmens ist ein bedeutender Schritt in Ihrer beruflichen Laufbahn. Ob Sie eine GmbH gründen, eine UG ins Leben rufen oder eine andere Gesellschaftsform wählen – der Notar spielt dabei eine zentrale Rolle. In Dortmund begleite ich Sie durch alle rechtlichen Schritte der notariellen Beurkundung und der Registeranmeldung und sorge dafür, dass Ihre Gründung auf einem soliden rechtlichen Fundament steht.
Als Notar Dortmund biete ich Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Beurkundung sowie neutrale rechtliche Erläuterungen zur Wahl und Ausgestaltung der Rechtsform und zur Gestaltung eines ausgewogenen Gesellschaftsvertrags.
„Der Notar schafft Rechtssicherheit bei der Unternehmensgründung.“ – Wahrheit: Fehler werden vermieden, Abläufe beschleunigt.
Der Notar ist gesetzlich neutral und sorgt dafür, dass alle Gründer rechtlich abgesichert sind.
Die Wahl der Rechtsform entscheidet über Haftung, Kosten und den nötigen Notartermin.
Der Notar prüft Verträge, Identitäten und Eintragungen für eine rechtssichere Gründung.
Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, ist der Gang zum Notar in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Besonders bei Kapitalgesellschaften wie der AG, der GmbH oder der UG (haftungsbeschränkt) ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags zwingend erforderlich. Ohne diese Beurkundung kann Ihre Firma nicht ins Handelsregister eingetragen werden – und ohne Handelsregistereintragung existiert Ihre (Kapital-) Gesellschaft rechtlich nicht.
Als Notar übernehme ich dabei mehrere wichtige Funktionen:
Die Satzung Ihrer Gesellschaft wird notariell beurkundet. Dieser Gesellschaftsvertrag regelt die grundlegenden Strukturen Ihres Unternehmens, wie Geschäftsführung, Gesellschafterrechte, Gewinnverteilung, Ausstiegsklauseln, Ausschlusßmöglichkeiten und Sonderrechte.
Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes erläutere ich neutral die rechtlichen Konsequenzen Ihrer Entscheidungen und weise auf Risiken hin.
Im Notartermin prüfe ich die Identität aller Beteiligten und überprüfe, ob alle Gesellschafter geschäftsfähig sind und aus freiem Willen handeln.
Nach der Beurkundung reiche ich Ihre Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister an und reiche alle erforderlichen Unterlagen ein.
Ein Notartermin zur Firmengründung läuft strukturiert und transparent ab. Damit Sie optimal vorbereitet sind, erkläre ich Ihnen hier den typischen Ablauf:
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir ein Vorgespräch (persönlich oder telefonisch). Wir klären Ihre Eckdaten und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gründung.
Sie benötigen für die Vorbereitung:
Auf Basis des Vorgesprächs erstelle ich einen ausgewogenen Entwurf des Gesellschaftsvertrags. Sie erhalten ihn vorab zur Durchsicht; Fragen und Anpassungswünsche klären wir vor der Beurkundung.
Am Tag der Beurkundung erscheinen alle Gesellschafter persönlich in meiner Notarkanzlei in Dortmund. Der Termin dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten, abhängig von der Komplexität Ihres Gesellschaftsvertrags. In bestimmten Konstellationen könnte auch eine Videobeurkundung stattfinden.
Nach Erhalt der beurkundeten Verträge muss der Geschäftsführer ein Konto eröffnen und die Gesellschafter müssen die vertraglich übernommenen Einlagen überweisen. Den unmittelbar danach eingeholten Kontoauszug müssen Sie mir schicken. Darauf muss ich erkennen können, dass es sich um ein Konto der GmbH oder UG handelt, die Gründer in der vereinbarten Höhe ihre Beiträge erbracht haben und das Stammkapital in der richtigen Höhe vorhanden ist. Sollte die Bank Gebühren abbuchen wollen, überweisen Sie bitte diesen Betrag zusätzlich, damit das Stammkapital dennoch ausgewiesen wird.
Außerdem müssen Sie an der bei der Anmeldung angegebenen Geschäftsanschrift einen Briefkasten mit der Firma (Name der Gesellschaft) beschriften. Das Amtsgericht schickt Ihnen die Rechnung per Post. Wenn die nicht zugestellt und bezahlt wird, trägt das Gericht die Gesellschaft nicht ein.
Nach der Beurkundung übernehme ich:
Die Bearbeitungszeit beim Handelsregister beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Je nach Ihrem Geschäftsmodell können auch andere Rechtsformen sinnvoll sein:
Für einfache Personengesellschaften ohne Handelsgewerbe, z.B. bei Vermietung oder Vermögensverwaltung.
Personenhandelsgesellschaft mit persönlicher Haftung der Gesellschafter.
Mit Komplementären (voll haftend) und Kommanditisten (beschränkt haftend).
Für größere Unternehmen mit Kapitalbedarf.
Im Gespräch kläre ich, welche rechtlichen Voraussetzungen für die gewählte Form vorliegen und welche Beurkundungen notwendig sind. Die Entscheidung für eine bestimmte Gesellschaftsform gibt in den meisten Fällen das Steuerrecht.
Eine der wichtigsten Entscheidungen ist die Wahl der Rechtsform. Jede Rechtsform hat unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Im Notartermin erläutere ich neutral die rechtlichen Grundlagen und Beurkundungsvoraussetzungen.
Die GmbH ist eine verbreitete Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen. Sie bietet Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro; bei Gründung müssen mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden.
Vorteile: Haftungsbeschränkung, anerkannte Struktur, flexible satzungsmäßige Gestaltung.
Nachteile: Höheres Stammkapital, formale und buchhalterische Pflichten.
Die UG kann bereits ab einem Euro Stammkapital gegründet werden. Sie eignet sich für Gründungen mit geringem Startkapital. Gesetzlich ist eine Rücklagenbildung vorgesehen, bis 25.000 Euro erreicht sind. Ich empfehle bei einer UG ein Stammkapital von mindestens 3.000 €, damit nicht schon bei der Gründung und Übernahme der Gründungskosten von ca. 1.100 € eine bilanzielle Überschuldung entsteht.
Die GmbH-Gründung ist der häufigste Fall in meiner notariellen Praxis. Hier die wichtigsten Informationen zum Ablauf:
Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro. Es kann in Geldeinlagen oder Sacheinlagen (z.B. Maschinen, Immobilien, Patente) erbracht werden. Bei reinen Bargründungen muss vor der Handelsregistereintragung mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also 12.500 Euro, auf ein Geschäftskonto eingezahlt werden.
Der Gesellschaftsvertrag regelt u. a.:
Im Rahmen der Gründung wird auch der Geschäftsführer bestellt. Die Bestellung erfolgt oder durch separaten Gesellschafterbeschluss. Der Geschäftsführer vertritt die GmbH nach außen und ist für die laufende Geschäftsführung verantwortlich.
Nach der notariellen Beurkundung melde ich Ihre GmbH beim Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund an. Folgende Unterlagen reiche ich für Sie ein:
Nach Prüfung durch das Registergericht erfolgt die Eintragung ins Handelsregister. Ab diesem Zeitpunkt ist Ihre GmbH voll rechtsfähig.
Sie planen die Gründung einer GmbH, UG oder einer anderen Gesellschaftsform in Dortmund? Ich begleite Sie rechtssicher durch Beurkundung und Registerverfahren – von der ersten Klärung der Eckdaten bis zur Eintragung.
Was Sie bei mir erwarten können:
Persönliche Beratung: Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und erkläre alle rechtlichen Schritte verständlich.
Individuelle Lösungen: Jede Firmengründung ist anders. Ich entwickle einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag, der zu Ihrem Unternehmen passt.
Schnelle Abwicklung: Durch effiziente Prozesse und enge Zusammenarbeit mit dem Handelsregister sorge ich für einen reibungslosen Ablauf.
Transparente Kosten: Sie erhalten vorab eine klare Kostenübersicht ohne versteckte Gebühren.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch – ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und darauf, Ihre Unternehmensgründung professionell zu begleiten.
Die Notar- und Registerkosten richten sich nach dem Geschäftswert und sind gesetzlich festgelegt. Bei einer GmbH-Gründung mit 25.000 Euro Stammkapital liegen typische Gesamtkosten (Notar und Handelsregister) häufig im Bereich zwischen 1.100 € und 1.300 €. Im Vorgespräch erhalten Sie eine transparente Kosteneinschätzung.
Vom ersten Kontakt bis zur Eintragung vergehen häufig sechs bis acht Wochen; der Notartermin selbst dauert meist 30 bis 60 Minuten. Die Registerbearbeitung benötigt üblicherweise vier bis sechs Wochen.
Für den Notartermin benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Zusätzlich sollten Sie Angaben zu allen Gesellschaftern, den gewünschten Firmennamen und Informationen zum Unternehmensgegenstand bereithalten. Alle weiteren Details besprechen wir im Vorgespräch.
Ja, grundsätzlich müssen alle Gründungsgesellschafter persönlich beim Notartermin anwesend sein. In Ausnahmefällen ist eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten mit notarieller Vollmacht möglich. Dies muss jedoch vorab mit mir abgestimmt werden.
Die Verwendung des Musterprotokolls empfehle ich nicht. Der Vorteil der geringen Kosten wird mit einem Nachteil an Klarheit und Flexibilität bezahlt. Im Musterprotokoll sind keine individuellen Regelungen möglich. Ich empfehle immer einen individuellen Gesellschaftsvertrag.
Bei der GmbH-Gründung muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals (mindestens 12.500 Euro) vor der Handelsregistereintragung eingezahlt werden. Ohne diesen Nachweis kann die Gesellschaft nicht eingetragen werden. Die Geschäftsführer und Gesellschafter haften persönlich dafür, dass die Einlagen ordnungsgemäß erbracht werden.
Der Notartermin beginnt mit der Identitätsprüfung aller Beteiligten. Anschließend verlese ich den Gesellschaftsvertrag vollständig und erkläre alle wichtigen Regelungen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Erst wenn alle Punkte geklärt sind, erfolgt die Unterzeichnung der Urkunde.
Der Firmenname muss bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen. Er darf nicht irreführend sein, muss sich von bestehenden Firmen unterscheiden und muss den Rechtsformzusatz (z.B. „GmbH“) enthalten. Sie haben die Möglichkeit, bei der zuständigen IHK vorab zu klären (per Email oder Online-Formular), ob der Name verwendet werden kann.
Gerne übernehme ich Ihren Fall auch persönlich vor Gericht und notariell in umliegenden Städten um Dortmund wie: Unna, Witten Gelsenkirchen, Lünen, Bochum, Essen und im gesamten Ruhrgebiet.